Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich der Bedingungen
Alle Aufträge werden zu den nachfolgenden Geschäftsbedingungen ausgeführt. Schriftliche oder mündliche Angebote haben eine Gültigkeit von 6 Wochen. Danach müssen neue Angebote eingeholt werden. Abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform. Durch das Senden der druckfertigen Daten per Email oder auf einem Datenträger und der mündlicher Bestätigung durch den Auftraggeber handelt es sich um eine Auftragsvergabe gemäß § 145 BGB. Im Bereich des kaufmännischen Geschäftsverkehrs werden Gegenbestätigungen des Auftragnehmers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen hiermit ausdrücklich widersprochen. Dies gilt auch für den Fall, dass diese durch Bestätigungsschreiben übermittelt werden. Von den vorgenannten Regelungen unberührt bleiben Individualvereinbarungen.
2. Leistung und Preise
Die im Angebot an den Auftragnehmer genannten Preise sind gültig, sofern die bei der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben. Diese Preise sind Inklusivpreise falls nicht anders beschrieben. Sie schließen Kosten für Fracht, Porto, Verpackung, Versicherung und sonstige Versandkosten nicht mit ein. Hierfür anfallende Zusatzkosten sind dem Kostenangebot zu entnehmen. Schriftliche Angebote haben eine Gültigkeit von vier Wochen. Bestellungen über Emailprogramme haben auch ihre Gültigkeit und beziehen sich genauso wie unser Internetupload auf die AGB’s.
3. Zahlung und Zahlungsverzug
Die Lieferung erfolgt per Nachnahme. Ausnahmefälle werden durch GM – Grafikstudio festgelegt. Der Auftraggeber ist berechtigt, den Nachweis zu führen, dass dem Auftragnehmer kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Gegenüber Ansprüchen des Auftragnehmers kann der Auftraggeber nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Bei einer Nichtannahme der Lieferung werden die dadurch entstandenen Kosten berechnet. Ist eine Bereitstellung außergewöhnlich großer Papier- und Kartonmengen, besonderer Materialien oder Vorleistungen nötig, so kann hierfür Vorauszahlung verlangt werden. Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer nach Vertragsabschluß eingetretenen oder bekanntgewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet, so kann der Auftragnehmer Vorauszahlung und sofortige Zahlung aller offenen, auch der noch nicht fälligen Rechnungen verlangen, noch nicht ausgelieferte Waren zurückbehalten sowie die Weiterarbeit an noch laufenden Aufträgen einstellen. Diese Rechte stehen dem Auftragnehmer auch zu, wenn der Auftraggeber trotz einer verzugsbegründeten Mahnung keine Zahlung leistet. Rechnungen müssen innerhalb von 14 Tagen überwiesen werden. Nach vier Wochen erfolgt der Mahnbescheid. Verzugszinsen werden mit 10% angerechnet. Lieferungen sind bis zur Bezahlung des Kunden Eigentum von Gm – Grafikstudio und können jederzeit zurück gefordert werden.
4. Lieferung
Den Versand nimmt der Auftragnehmer für den Auftraggeber mit der gebotenen Sorgfalt vor, haftet jedoch nur für den Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Ware ist nach den jeweiligen Speditionsbedingungen des Transportunternehmens versichert (bis zu 750 Euro pro Paket). Zusätzliche Versicherungen werden nur auf ausdrücklichen, schriftlich übermittelten, Wunsch des Auftragnehmers vorgenommen und gehen zu dessen Lasten. Liefertermine sind nur gültig, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich bestätigt werden. Wird der Vertrag schriftlich abgeschlossen, bedarf auch die Bestätigung des Liefertermins der Schriftform. Fällt der zugesagte Liefertermin auf einen Feiertag, so verschiebt sich der Liefertermin automatisch auf den nächsten Werktag. Gerät der Auftragnehmer mit seinen Leistungen in Verzug, so ist Ihm zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. § 361 BGB bleibt davon unberührt. Ersatz des Verzugsschadens kann nur bis zur Höhe des Auftragswertes (Eigenleistung ausschließlich Vorleistung und Material) verlangt werden. Betriebsstörung im Betrieb des Auftragnehmers als auch in dem eines Zulieferers insbesondere Streik, Aussperrung, Krieg, Aufruhr sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, sowie Störungen in den Datenleitungen, berechtigen nicht zur Kündigung des Vertragsverhältnisses. Davon unberührt bleiben die Grundsätze über den Wegfall der Geschäftsgrundlage. Versandverzögerungen des Versandes werden nicht von uns getragen und wir können auch nicht dafür in Haftung genommen werden. Lieferung erfolgt per vom Kunden gewünschter Versandart und Versandunternehmen oder durch einen von GM – Grafikstudio gewählten Versandunternehmen per und Rechnung oder per Nachnahme. Der Versand erfolgt innerhalb von 10 Werkstagen. Gesonderte Wünsche bedürfen der Schriftform als Brief, Fax oder Email. Sollten Sie Ihre Flyer dringend benötigen, empfehlen wir den Versand per Express (AUFPREISPFLICHTIG). Für falsche Adressangaben oder nicht antreffen des Kunden übernehmen wir keine Verantwortung. Werden Lieferungen vom Kunden nicht angenommen oder mehrmals vom Versand nicht angetroffen wird die Ware automatisch zu uns zurückgestellt. Eine wiederholte Anlieferung wird dann zusätzlich verrechnet.
5. Beanstandungen
Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Daten sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckreiferklärung auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Druckreiferklärung anschließendem Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Kunden zur weiteren Herstellung. Beanstandungen sind nur innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware zulässig. Beanstandungen sind dann nicht berechtigt, wenn die Ursache einer Beanstandung nachweislich auf die Nichtbeachtung unserer jedem Kunden vor Auftragserteilung zugänglich gemachten Anleitung zur Erstellung von Druckvorlagen zurückzuführen ist. Das gilt insbesondere für Druckdaten, die im RGB Farbraum oder mit einer zu geringen Auflösung erstellt wurden. Die Umwandlung von Corel Draw Dateien kann Farbunterschiede mit sich bringen. Hierfür übernehmen wir nicht die Verantwortung. Größen welche nicht dem Originalformat entsprechen, aber ausreichende Qualität haben, werden automatisch in das dementsprechende Format umgewandelt (hochgerechnet). Plakatbestellungen, welche nicht dem Original in Größen entsprechen, werden nach Vorlage gedruckt, auch wenn diese den vorgegebenen DIN Größen entsprechen. Bei berechtigten Beanstandungen ist der Auftragnehmer nach seiner Wahl, unter Ausschluss anderer Ansprüche, zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung verpflichtet, und zwar bis zur Höhe des Auftragswertes, es sei denn, eine zugesicherte Eigenschaft fehlt oder dem Auftragnehmer oder seinem Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Das gleiche gilt für den Fall einer berechtigten Beanstandung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Im Falle verzögerter, unterlassener oder misslungener Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Auftraggeber Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) verlangen. Haben Vorder- und Rückseite die gleichen Farbwerte kann es zu Farbabweichungen kommen. Wird die gleiche Datei nach einem gewissen Zeitraum nochmals gedruckt kann es zu Farbabweichungen kommen. Wir drucken im Sammeldruck, dass heißt es kann beim Sammeldruckverfahren zu geringen Farbunterschieden kommen. Muster von vorhandenen Objekten können helfen die Farbunterschiede zu verhindern. Die Haftung für Mangelfolgeschäden wird ausgeschlossen, es sei denn, dem Auftraggeber oder ihren Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Hat der Auftrag Veredelungsarbeiten oder Weiterverarbeitung von Druckerzeugnissen zum Gegenstand, so haftet der Auftragnehmer nicht für die dadurch verursachte Beeinträchtigung des zu veredelnden oder weiterzuverarbeitenden Erzeugnisses, sofern nicht der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Weist ein Teil der gelieferten Ware Mängel auf, so berechtigt dies nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Auftraggeber nachweislich ohne Interesse ist. Bei der Warenauslieferung (Flyer) kann es zu Abweichungen der Anzahl bis zu plus/minus fünf Prozent kommen. Geringfügige Farbabweichungen vom Original können bei farbigen Reproduktionen in allen Druckverfahren nicht beanstandet werden. Dies gilt auch für den Vergleich zwischen Andruck und Auflagendruck. Falls bei ungefalzten Flyer eine der beiden Seiten versehentlich beim drucken auf den Kopf gestellt wird können wir keine komplette Reklamation akzeptieren, lediglich einen Preisnachlass von maximal 20 % der Auftragnehmer haftet für Abweichungen in der Beschaffenheit des verwendeten Materials nur bis zur Höhe der eigenen Ansprüche gegen den jeweiligen Zulieferer. In diesem Fall ist der Auftragnehmer von seiner Haftung befreit, wenn er seine Ansprüche gegen die Zulieferer an den Auftraggeber abtritt. Soweit die Ansprüche gegen den Zulieferer durch Verschulden des Auftragnehmers nicht bestehen oder solche Ansprüche nicht durchsetzbar sind, haftet der Auftragnehmer wie ein Bürger bei geringfügigen Beanstandungen (wie kleine punkte oder kleine flecken) kann nur ein preisnachlass von maximal 15 Prozent gewährleistet werden, dies gilt auch die Abweichung von DIN maßen. Falls Sie uns Word, PPT oder Corel Draw Dateien schicken, können beim umwandeln in PDF’s Farbunterschiede auftreten – hierfür können wir keine Reklamationen gelten lassen.
6. Verwahrung, Versicherung
Vorlagen, Rohstoffe, Datenträger, Druckträger und andere der Wiederverwendung dienende Gegenstände sowie Halb- und Fertigerzeugnisse werden nur nach vorheriger Vereinbarung über den Auslieferungstermin hinaus verwahrt. Diese Verwahrung bedarf der besonderen Vergütung. Der Auftragnehmer haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die vorstehend bezeichneten Gegenstände oder Daten werden, soweit sie vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt sind, bis zum Auslieferungstermin pfleglich behandelt. Der Auftragnehmer haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für eine Versicherung der genannten Gegenstände oder Daten hat der Auftragnehmer bei Bedarf selber zu sorgen.
7. Eigentum
Die vom Auftragnehmer zur Herstellung des Vertragserzeugnisses eingesetzten Betriebsgegenstände, insbesondere Filme, Lithographien und Druckplatten bleiben, auch wenn sie gesondert berechnet werden, Eigentum des Auftragnehmers und werden nicht ausgeliefert. Bis zur Erfüllung aller Forderungen behalten wir uns das Eigentum an den gelieferten Waren vor. Zur Weiterveräußerung ist der Auftraggeber nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Im Rahmen des Eigentumsvorbehaltes, tritt der Auftraggeber seine Forderungen aus der Weiterveräußerung hierdurch an den Auftragnehmer ab. Der Auftraggeber nimmt die Abtretung hiermit an. Die bestellte Ware ist Eigentum von Gm –Grafikstudio bis der Kunde die Wahre bezahlt hat.
8. Urheberrecht
Die Drucksachen und elektronischen Veröffentlichungen werden aufgrund von inhaltlichen Vorgaben des Auftragnehmers erstellt. Der Auftragnehmer hat auf derer Inhalt keinen Einfluss. Der Auftraggeber haftet daher gegenüber dem Auftragnehmer dafür, dass er geeignete Rechte, zur Nutzung, Weitergabe und Veröffentlichung aller übertragenen Daten (inklusive Text und Bildmaterial), besitzt. Weiterhin haftet der Auftraggeber dafür, dass durch die Produktion der von ihm in Auftrag gegebenen Drucksachen keine Schutz- oder Urheberrechte Dritter verletzt werden und dass die Drucksachen weder wettbewerbswidrige Inhalte enthalten noch gegen die guten Sitten verstoßen. Wird der Auftragnehmer von Dritten, deren Rechte durch die Verwendung der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Vorlagen verletzt werden, in Anspruch genommen, stellt der Auftraggeber den Auftragnehmer von allen damit zusammenhängenden Verbindlichkeiten und Aufwand frei.
9. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Für sämtliche Ansprüche aus dem zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer bestehenden Vertragsverhältnis ist Erfüllungsort und Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers.
10. Anwendbares Recht, Datenschutz, Wirksamkeit
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, wobei die Geltung des einheitlichen Internationalen Kaufrechts ausgeschlossen wird. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die ihm vom Auftraggeber überlassenen Daten elektronisch zu speichern und weiter zu verarbeiten. Eine Löschung der Daten erfordert die Schriftform. Der Auftragnehmer ist dann berechtigt, Kundendaten, die sich aus den Vertragsunterlagen ergeben oder die zur Vertragsdurchführung notwendig sind an Dritte, insbesondere an Kreditinstitut und Vertragspartner weiterzugeben, soweit dies der Auftragsabwicklung dient. Die geltenden Bestimmungen des Datenschutzes werden vom Auftragnehmer beachtet. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
11. Gewährleistung, Haftung und Mängel
Es gilt die gesetzliche Mängelhaftung.
Sämtliche Lieferungen sind sofort nach Erhalt sowohl auf ihre technische Verarbeitung als auch auf inhaltliche Richtigkeit zu prüfen Etwaige Mängel sind dem Auftragnehmer unverzüglich anzuzeigen. Mängelrügen von erkennbaren Mängeln oder Schäden sind unverzüglich zu erheben. Auf jeden Fall muss dies vor Verwendung, Installation, Einbau oder Weiterverwendung der Ware mit genauer Beschreibung des Mangels schriftlich gerügt werden. Mängel gelten insbesondere dann als erkennbar, wenn sie nach dem Auspacken oder bei Vornahme einer Funktionsprobe ersichtlich sind. Der Auftraggeber ist zur Durchführung einer Funktionsprobe verpflichtet. Bei begründeter Mängelanzeige kann der Auftragnehmer zunächst nach eigener Wahl Ersatz liefern oder nachbessern. Hierfür hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer eine angemessene Frist und Gelegenheit zu gewähren. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, stehen dem Auftraggeber nach seiner Wahl die weiteren gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu. Die Nacherfüllung erfolgt am Sitz der des Auftragnehmers in Halle/Saale.
- Geringfügige oder handelsübliche Abweichungen zwischen bestellter und gelieferter Ware hinsichtlich Format, Farbe und Qualität sind kein Mangel.
- Die in den Artikelbeschreibungen abgebildeten Fotos und Illustrationen dienen zur Veranschaulichung des Produktes.
- Der gelieferte Artikel kann durch technische Änderungen von den Abbildungen abweichen.
- Technisch bedingte Farbabweichungen sowie technisch bedingte Änderungen und Ausführungen sind ebenfalls kein Mangel.
- Alle Materialien haben eine Toleranz von +/- 2 % der benötigten Einheitslänge.
- Die Schneidetoleranz beträgt +/- 3 mm.
Verlangt der Auftraggeber in Fällen, in denen dem Auftragnehmer die Leistung schuldhaft unmöglich geworden ist, sich in Verzug befindet oder die vertragsgegenständlichen Leistungen schlecht erfüllt hat, Schadensersatz wegen Nichterfüllung, so kann er diesen nur bis in Höhe des Rechnungsbetrages für den entsprechenden Auftrag geltend machen.
Der Auftragnehmer haftet nicht für eine besondere künstlerische Wirkung, optische Wahrnehmbarkeit oder werbliche Wirkung der Produkte für den Auftraggeber.
Bei Sondermaßen, Spezialanfertigungen und Lackierungen, die auf Kundenwunsch hergestellt werden, entfällt das Rückgaberecht.